Preisgestaltung

Die Preisgestaltung meiner Grafik-Design Leistungen ergibt sich aus Arbeitszeit und Materialaufwand und orientiert sich am Tarifvertrag für Grafik- und Designleistungen in seinen vier Nutzungsrechtsstufen.

1. Stufe: Stark eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit, Multiplikator 1,5

  1. räumlich beschränkt auf eine eng begrenzte Region (z.B. Foto für eine regionale Veranstaltung, Firmenzeichen für ein kleines Unternehmen)
  2. undloder zeitlich beschränkt (z.B. kleine Auflage, nur für einen kurzen Zeitraum, längstens für das Produktionsjahr)
  3. und/oder inhaltlich beschränkt auf das einfache Nutzungsrecht, d.h., der Erwerber des Nutzungsrechts kann das Werk im Rahmen des vereinbarten Zwecks neben dem Urheber oder anderen Berechtigten nutzen, darf aber keine Nutzungsrechte an Dritte vergeben


2. Stufe: Mittlere Nutzungsmöglichkeit, Multiplikator 2,0

  1. räumlich beschränkt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (z.B. Anzeige, die in deutschsprachigen Zeitungen und Zeitschriften er­scheint, Signet für mittelständisches, im Wesentlichen auf den Raum Deutschland beschränktes Unternehmen)
  2. und/oder zeitlich beschränkt (mittlere Auflage) auf einen mittleren Zeit­raum bis zu fünf Jahren
  3. und/oder inhaltlich beschränktes ausschließliches Nutzungsrecht, d.h., der Erwerber des Nutzungsrechts kann das Werk unter Ausschluss anderer Personen einschließlich des Urhebers im Rahmen des vereinbarten Zwecks umfassend nutzen, hat aber nicht das Recht, Dritten Nutzungsrechte ein­zuräumen



3. Stufe: Umfassende Nutzungsmöglichkeit, Multiplikator 2,5

  1. räumlich (international) und zeitlich unbeschränkt für mittelgroße Unternehmen
  2. inhaltlich erhält der Erwerber das ausschließliche Nutzungsrecht, d.h., er kann das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen einschließlich des Urhebers umfassend nutzen und Dritten Nutzungsrechte einräumen



4. Stufe: Umfassende Nutzungsmöglichkeit, Multiplikator 3,5

  1. räumlich (international) und zeitlich unbeschränkt für Unternehmen oder Unternehmensgruppen mit Weltgeltung, Großverbände oder Zusammen­schlüsse von Unternehmen
  2. Inhaltlich wird das ausschließliche Nutzungsrecht wie in der 3.Stufe übertragen



Registrierung des Tarifvertrages gemäß § 7 Tarifvertragsgesetz Sachsen.

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit des Freistaates Sachsen, Tarifregister Nr. 13238 1932535 – 350 (30)